Windenergie:
Die Windenergie ist die kinetische Energie der bewegten Luftmassen der Atmosphäre. Sie ist eine indirekte Form der Sonnenenergie und zählt deshalb zu den erneuerbaren Energien.
Die Nutzung dieser Energieform geschieht mittels Windräder bzw. Windkraftanlagen, eine seit dem Altertum bekannte Form, um Energie aus der Umwelt zu schöpfen. Eine Windkraftanlage wandelt nun kinetische Energie in elektrische Energie, die dann in ein Stromnetz eingespeist wird. Dies geschieht, indem die kinetische Energie auch Bewegungsenergie der bewegten Luftmassen auf Rotorblätter wirkt und damit den Rotor in Bewegung versetzt. Einfach gesagt, der Wind bewegt die Rotorblätter und gibt die Rotationsenergie an einen Generator weiter, die dort die elektrische Energie umgewandelt wird.

Warum jetzt dieser Hype um diese Form der Energiegewinnung hier bei uns. Es geht wie fast immer um das liebe Geld. Die Haushalte weisen immer mehr und immer größere Defizite aus. Mit der Installation von Windkraftanlagen versuchen nun die Kommunen Geld zu verdienen. Ein weiterer Vorteil hierbei ist, dass die Einnahmen nicht den Umlagen an VG oder Kreis unterliegen. Das heißt die Kommune kann die gesamten Einnahmen behalten.

Die Aufstellung der Windkraftunterlagen unterliegt verschiedenen Regularien und rechtlichen Voraussetzungen. Dem Flächennutzungsplan dem Raumordnungsplan und Dem Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG. Um der Einfachheit halber nur die für uns wichtigsten zu nennen.
Wenn diese drei Vorschriften unisono der Errichtung einer Windkraftanlage nicht entgegenstehen, ist dies der einfachste Fall. Bei uns ist es etwas komplizierter. Der Flächennutzungsplan im Teilbereich Windkraft der VG Birkenfeld wurde vom Rat verabschiedet und hat „Rechtskraft“. Der Raumordnungsplan im Teilbereich Windkraft befindet sich derzeit in der Aufstellung durch die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe. Dieser Beinhaltet nun andere Festsetzung als der Flächennutzungsplan der VG-Birkenfeld.

Das bedeutet nun, dass jede Windkraftanlage in der VG-Birkenfeld die errichtet werden soll und nicht vom vorläufigen Raumordnungsplan vorgesehen ist, juristisch auf dem Weg der Klage durchgefochten werden muss. Wie erfolgreich dieser Weg ist …???

Sicherlich besser wäre der Weg sich mit der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe einen Dialog zu suchen und das beste Ergebnis für die VG-Birkenfeld und die Kommunen zu erreichen.


Windkraft spaltet Meinung

Nahe-Zeitung vom 30.12.2010


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